Lebendspende Voraussetzungen

Lebendspende Voraussetzungen

Eine Lebend­spende ist in Deutschland nur in Form einer Nieren­spende und einer Teil­spende der Leber möglich, auch wenn andere Organe, wie etwa ein Teil der Lunge oder ein Teil des Dünn­darms, auch lebend gespendet werden könnten. Insbesondere die Nieren­lebendspende spielt dabei in der deutschen Transplantations­medizin eine wichtige Rolle. Diese uneigennützige Form der Organ­spende ermöglicht es Menschen zu Leb­zeiten ein Organ oder ein Organteil zu spenden, um das Leben eines/einer Patient*in mit beispielsweise Leber- oder Nierenversagen zu retten bzw. die Lebens­qualität erheblich zu verbessern. Im Jahr 2022 wurden von 3.372 Organen 576 nach einer Lebend­spende transplantiert. 535 davon waren Nieren­lebendspenden, 41 Leber­lebendspenden.1

In diesem Artikel betrachten wir zunächst die Voraussetzungen für eine Lebend­spende in Deutschland: Es müssen strenge medizinische, psychologische und rechtliche Vorgaben überprüft und eingehalten werden, um einerseits die Transplantations­risiken für Spender*in als auch Empfänger*in so gering wie möglich zu halten, aber auch um Organ­handel oder ander­weitigen Miss­brauch zu verhindern.

Eine Lebend­spende ist in Deutschland nur in Form einer Nieren­spende und einer Teil­spende der Leber möglich, auch wenn andere Organe, wie etwa ein Teil der Lunge oder ein Teil des Dünn­darms, auch lebend gespendet werden könnten. Insbesondere die Nieren­lebendspende spielt dabei in der deutschen Transplantations­medizin eine wichtige Rolle.

Diese uneigennützige Form der Organ­spende ermöglicht es Menschen zu Leb­zeiten ein Organ oder ein Organteil zu spenden, um das Leben eines/einer Patient*in mit beispielsweise Leber- oder Nierenversagen zu retten bzw. die Lebens­qualität erheblich zu verbessern. Im Jahr 2022 wurden von 3.372 Organen 576 nach einer Lebend­spende transplantiert. 535 davon waren Nieren­lebendspenden, 41 Leber­lebendspenden.1

In diesem Artikel betrachten wir zunächst die Voraussetzungen für eine Lebend­spende in Deutschland: Es müssen strenge medizinische, psychologische und rechtliche Vorgaben überprüft und eingehalten werden, um einerseits die Transplantations­risiken für Spender*in als auch Empfänger*in so gering wie möglich zu halten, aber auch um Organ­handel oder ander­weitigen Miss­brauch zu verhindern.  

Grundsätzlich gilt:

Die Spenderin oder der Spender

  • muss voll­jährig und einwilligungs­fähig sein,
  • aufgeklärt worden sein und der Entnahme zustimmen,
  • für eine Organ­entnahme geeignet sein und
  • darf voraussichtlich nicht über das Operations­risiko hinaus gefährdet werden.2

Spendende und empfangende Person müssen sich nahe­stehen: eine Spende ist nur innerhalb der eigenen Familie, also bei Verwandten 1. oder 2. Grades, bzw. Lebens­partner*innen oder zwischen Menschen mit einem ander­weitigen, eindeutigen emotionalen Bezug zueinander möglich. Eine anonyme Spende ist in Deutschland nicht zulässig.2

Medizinische Voraussetzungen

Grundsätzlich dürfen nur gesunde Menschen Lebend­spender*innen werden – es wird daher vor der Spende der Gesundheits­zustand des/der Spender*in überprüft, sowie sicher­gestellt, dass durch den Verlust des Organs oder Organ­teils keine gesundheitlichen Nach­teile entstehen.

Allgemeiner Gesundheits­zustand

Der Gesundheits­zustand des Spenders bzw. der Spenderin ist von entscheidender Bedeutung. Es werden umfassende medizinische Untersuchungen durchgeführt, um das Operations­risiko zu bestimmen und um sicher­zustellen, dass durch die Spende keine zukünftigen gesundheitlichen Risiken entstehen. Dies umfasst u.a. Blutdruck­messungen, Blut­tests, bildgebende Verfahren sowie eine detaillierte Anamnese, um evtl. versteckte Erkrankungen oder auch Infektionen ausschließen zu können.

Kompatibilität von Spender*in und Empfänger*in

Um die Kompatibilität von Spender*in und Empfänger*in zu bestimmen, werden die Blut­gruppen sowie die Gewebe­merkmale (HLA-Antigene) bestimmt. Stimmen diese Merkmale überein, sind Spender*in und Empfänger*in „kompatibel“. Doch auch wenn es Abweichungen gibt, bestehen Möglichkeiten, die Spende dennoch zu realisieren.

Blut­gruppen:

Man unterscheidet vier verschiedene Blut­gruppen – A, B, AB und 0. Diese vier Gruppen entstehen durch Antigene, die sich auf den roten Blut­körperchen (Erythrozyten) befinden: Bei Blut­gruppe A befinden sich auf den Erythrozyten Anti­gene vom Typ A, bei Blut­gruppe B Antigene Typ B, und bei Blut­gruppe AB sind beide Anti­gene vorhanden. Bei Blut­gruppe 0 gibt es keine Anti­gene. Gegen diese Anti­gene werden bereits im 3. – 6. Lebens­monat vom Immun­system Anti­körper gegen die Anti­gene gebildet, die sich nicht auf den körper­eigenen roten Blut­körperchen befinden, also Anti-B bei Blut­gruppe A und umgekehrt. Würde demnach ein Spender mit Blut­gruppe A eine Blut­spende der Blut­gruppe B erhalten, würden die Anti­körper des Spender*innenblutes (B) mit den Anti­genen im Empfänger*innen-Blut (A) reagieren und es zu einer Verklumpung kommen. Blut­gruppe AB trägt beide Anti­gene, und bildet daher keine Anti­körper, bei Blut­gruppe 0 ist es umgekehrt. Daher können Menschen mit Blut­gruppe AB Spenden jeglicher Blut­gruppen empfangen, aber nur an AB spenden, während Menschen mit Blut­gruppe 0 als Universal­spender gelten, selbst aber nur Spenden der Blut­gruppe 0 empfangen können.3 Würde nun ein Organ einer fremden Blut­gruppe ohne Vorbereitungs­maßnahmen transplantiert (wie es in den frühen Zeiten der Organ­transplantation leider immer wieder der Fall war, da die Blutgruppen­kompatibilität noch nicht bekannt war) so käme es zu einer fast sofortigen Abstoßungs­reaktion im Körper des/der Empfänger*in, die zum Organ­verlust führen würde.3

Gewebe­merkmale (HLA-Antigene)

Neben der Blut­gruppe spielen die sogenannten HLA-Anti­gene („Gewebe­merkmale“) eine wichtige Rolle bei der Organ­transplantation, besonders bei der Nieren­transplantation. Die HLA (Humane Leukozyten Anti­gene) sind Anti­gene, die sich auf den weißen Blut­körperchen (Leukozyten) und den Blut­plättchen, aber auch auf der Ober­fläche vielen anderen Gewebe­zellen befinden. Das Prinzip ähnelt hierbei dem der Blut­gruppen, mit dem Unter­schied, dass es weitaus mehr HLA-Kombinationen gibt, und so der Match zwischen Spender*in und Empfänger*in schwerer zu finden ist.5 Sollten im Blut des/der Empfänger*in HLA-Antikörper gegen HLA-Antigene im Gewebe des/der Spender*in vorhanden sein, ist eine Transplantation trotzdem möglich, erfordert aber eine entsprechende Vorbereitung, die ähnlich der der AB0-inkompatiblen Spende durchgeführt wird.6,7

AB0-inkompatible Spende

Passen die Blut­gruppen von Spender*in und Empfänger*in nicht zusammen, so ist eine Spende trotzdem nicht ausgeschlossen, erfordert aber einen höheren Auf­wand in der Vorbereitung. Dieser Auf­wand lohnt sich, da die Warte­zeit auf ein neues Organ in Deutschland sehr lang ist, und viele der Patient*innen nach langer Warte­zeit zu krank für eine Transplantation sind oder gar versterben, bevor sie ein neues Organ erhalten.4

Als Vor­reiter führt die Uni­klinik Frei­burg die sogenannte AB0-inkompatible Spende bereits seit 2004 durch, und feiert in diesem Jahr das 20-jährige Jubiläum dieser heraus­fordernden, jedoch auch lohnenden Therapie­form.4,7 Die UKF hat ein eigenes Protokoll entwickelt, das heute deutschland­weit von Transplantations­zentren zur Durch­führung der AB0i-Spende genutzt wird. Das Frei­burger Protokoll besteht dabei aus zwei Maß­nahmen:

  1. Gabe eines mono­klonalen Anti­körpers zur Hemmung der Antikörper­produktion
  2. Immunadsorptions­behandlung („Blut­wäsche“) zur selektiven Entfernung der Blutgruppen­antikörper aus dem Blut­plasma des/der Empfänger*in4

Dieses Vorgehen ermöglicht eine erhebliche Steigerung der Anzahl an Nieren­transplantationen in Deutschland, da ca. 20-30 % der Spender*innen eine nicht-kompatible Blut­gruppe (AB0i) besitzen.4

Neben den Blut­gruppen und Gewebemerkmal­übereinstimmungen muss zudem mittels Szinti­grafie überprüft werden, welche der Spender*innen­nieren für die Transplantation in Frage kommt (es verbleibt immer die stärkere Niere bei dem/der Spender*in).8 Im Fall einer Leber­lebendspende, bei dem nur ein Teil­stück der Leber transplantiert wird, muss sicher­gestellt werden, dass das Größen­verhältnis (Gewicht) von Spender*in und Empfänger*in passend ist, damit das entnommene Leber­teilstück groß genug ist, um die Stoffwechsel­funktionen im Empfänger*innen­körper übernehmen zu können. Da max. 60 % der Leber entnommen werden können, sind hier medizinische Grenzen geboten.8

Psychologische Voraus­setzungen

Der/die Spender*in muss in Deutschland das gesetzliche Mindest­­alter erreicht haben und voll­­jährig sein, um eine Lebend­­spende in Betracht zu ziehen. Dies dient dazu sicher­­zustellen, dass die Entscheidung zur Spende auf einer aus­gereiften und eigen­ständigen Überlegung basiert. Aber auch der psychische Allgemein­zustand des/der Spender*in spielt eine wichtige Rolle, da die Spende eine große Heraus­forderung, sowohl physisch als auch psychisch darstellt.

Freiwillig­keit der Spende

Es ist erforderlich, dass die Spender*innen eine unabhängige Beratung erhalten, die nicht mit dem Transplantations­team verbunden ist. Die Einwilligung zur Lebend­spende muss frei­willig und ohne jeglichen Druck erfolgen. Der/die Spender*in hat das Recht, die Entscheidung jeder­zeit zu überdenken.

Psychische Stabilität/ Mental Health

Vor der Zu­stimmung zur Lebend­spende durch­laufen die potenziellen Spender*innen eine psycho­logische Bewertung. Dies soll sicher­stellen, dass der/die Spender*in die physischen und emotionalen Aus­wirkungen der Spende voll­ständig versteht und in der Lage ist, mit möglichen Stress­oren umzugehen. Eine Lebend­spende kann mit vielerlei psychischen Heraus­forderungen verbunden sein: Da die Spende an eine Person erfolgt, zu der eine enge emotionale Bindung bzw. ein enges verwandt­schaftliches Verhältnis besteht, kann es zu Schuld­gefühlen sowohl bei Spender*innen als auch Empfänger*innen kommen. Auch das Gefühl der Abhängigkeit oder die vermeintliche Erwartung von Gegen­leistungen kann die Beziehung des „Paares“ belasten und muss daher psychologisch begleitet werden.8

Rechtliche Voraus­setzungen

Das deutsche Transplantations­gesetz (TPG) regelt die Lebend­spende und stellt sicher, dass alle Schritte im Ein­klang mit ethischen Prinzipien und rechtlichen Vorgaben durch­geführt werden. Es schützt die Rechte der Spender*innen und Empfänger*innen gleicher­maßen. Sind alle medizinischen und psychologischen Voraus­setzungen erfüllt, ist laut TPG dann die Befragung durch die Lebendspende­kommission erforderlich. Diese Kommission besteht aus (Minimum) drei Personen:

  1. Ein*e Arzt/Ärztin, der/die weder an der Organ­entnahme, noch -übertragung beteiligt ist, und auch nicht einem/r daran beteiligten Arzt/Ärztin untersteht
  2. Eine Person mit der Befähigung zum Richter­amt
  3. sowie eine in psychologischen Fragen erfahrene Person

Der genaue zeitliche und organisatorische Ablauf der Kommission ist dabei abhängig vom Bundesland.9

Ethische Aspekte der Lebend­spende

Grundsätzlich ist eine Lebend­spende nur dann möglich, wenn kein Organ aus einer post­mortalen Spende zur Verfügung steht. Aus diesem Grund muss der/die Empfänger*in bereits für eine post­mortale Spende gelistet sein. Sollte eine post­mortale Spende vor der Lebend­spende zur Verfügung stehen, so muss die post­mortale Spende erfolgen.

Fazit

Die Lebend­spende, dabei vorrangig die Nieren­lebendspende, spielt in Deutschland eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung des Organspende­mangels und der Verbesserung der Lebens­qualität von Nieren- und Leberpatient*innen. Die Voraussetzungen für die Lebend­spende sind streng, um die Sicherheit und das Wohl von Spender*innen und Empfänger*innen zu gewährleisten. Die ethischen und rechtlichen Rahmen­bedingungen sorgen dafür, dass der Prozess im Einklang mit den Prinzipien von Freiwillig­keit und Einwilligung durchgeführt wird. Trotz der Herausforderungen bieten die Nieren- und Leberlebendspende und die fortlaufende Forschung in diesem Bereich positive Perspektiven für eine verbesserte Versorgung von Patient*innen in Deutschland.

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