Der Organspendeausweis: Kleines Dokument mit großer Wirkung

Der Organspendeausweis: Kleines Dokument mit großer Wirkung

Der Organ­spende­ausweis ist ein kleines Dokument, das eine große, ja sogar lebens­wichtige Entscheidung fest­hält: die Bereit­schaft, nach dem Tod die eigenen Organe zu spenden. Mit diesem Aus­weis wird rechts­sicher fest­gehalten, ob und wenn ja, welche Organe oder Gewebe man zur Verfügung stellen möchte oder ob man eine Organ­spende ablehnt.

In Deutschland kann jede*r Bürger*in ab dem 16. Lebens­jahr einen solchen Ausweis ausfüllen. Darüber hinaus ist es bereits ab dem 14. Lebens­jahr möglich, eine Organ­spende auszu­schließen.1 Im folgenden Artikel beleuchten wir die Funktionen des Organ­spende­ausweises, seine Bedeutung sowie die Vor­teile und Heraus­forderungen, die mit ihm verbunden sein können.

Organ­spende­ausweis einfach erklärt

Der Organ­spende­ausweis ist ein offi­zielles Dokument, auf dem man fest­legen kann, ob und welche Organe nach dem Tod gespendet werden dürfen. Es handelt sich um ein frei­williges Dokument, das in der Brief­tasche oder an einem anderen leicht zugänglichen Ort mitgeführt werden kann (und sollte). In Deutschland ist das Ausfüllen des Organ­spende­ausweises nicht mit einer gesetzlichen Pflicht verbunden, sondern dient dazu, den eigenen Willen klar und unmiss­verständlich auszudrücken.

Funktionen des Organ­spende­ausweises

Der Organ­spende­ausweis hat mehrere wichtige Funktionen:

  • Willens­bekundung: Der Ausweis dient als klare Willens­erklärung in Bezug auf eine potenzielle Organ­spende. Er ermöglicht es, bereits zu Leb­zeiten zu entscheiden, was nach dem Tod mit den eigenen Organen geschehen soll.
  • Ent­lastung der Ange­hörigen: Im Falle eines plötzlichen Todes müssen Angehörige oft schwer­wiegende Ent­scheidungen treffen. Der Organ­spende­ausweis kann sie in einer ohnehin emotional belastenden Situation entlasten, da der Wille des*der Ver­storbenen klar dokumentiert ist.
  • Klärung über die Art der Spende: Der Ausweis erlaubt es, genau fest­zulegen, welche Organe und Gewebe gespendet werden dürfen, z. B. Herz, Leber, Nieren, Lunge oder auch Horn­haut der Augen. Ebenso kann fest­gehalten werden, wenn man bestimmte Organe von einer Spende aus­schließen möchte oder die Organ­spende voll­ständig ablehnt.
  • Rechts­gültige Ent­scheidung: Der Organ­spende­ausweis ist rechts­gültig und wird im Falle des Todes von den medi­zinischen Fach­kräften beachtet. Er kann jeder­zeit wider­rufen oder geändert werden, um den aktuellen Willen wider­zuspiegeln.1

Wie füllt man einen Organ­spende­ausweis aus?

Das Ausfüllen eines Organ­spende­ausweises ist unkompliziert und kann ohne großen Aufwand erfolgen. Auf dem Ausweis werden in der Regel folgende Infor­mationen festgehalten:

Grafik, die erklärt wie man einen Organspendeausweis ausfüllt

Auf der Vorder­seite:

  • Voll­ständiger Name
  • Aktuelle voll­ständige Adresse
  • Geburts­datum

Auf der Rück­seite:

  • Erklärung, ob man einer Organ- und Gewebe­spende zustimmt oder diese ablehnt
  • Optional: Angabe, welche Organe oder Gewebe gespendet werden dürfen
  • Unter­schrift und Datum

Der Ausweis kann jeder­zeit geändert oder auch zerstört werden, falls sich die Meinung zur Organ­spende im Laufe der Zeit ändert. Es ist sinn­voll, Ange­hörige oder enge Freunde über den aus­gefüllten Organ­spende­ausweis zu informieren, damit diese im Ernst­fall Bescheid wissen.2

Vorteile des Organ­spende­ausweises

Der Organ­spende­ausweis bietet zahl­reiche Vor­teile, sowohl für Spender*innen als auch für poten­zielle Empfänger*innen:

  • Leben retten: Die offen­sicht­lichste und wichtigste Funktion der Organ­spende ist die Möglich­keit, Leben zu retten. Eine Person kann mit ihrer Organ­spende bis zu sieben Organe spenden und so schwer­kranken Menschen helfen.3
  • Selbst­bestimmung: Der Organ­spende­ausweis ermöglicht es, selbst­bestimmt und ver­antwortungs­bewusst nach dem Tod über den eigenen Körper zu ent­scheiden. Man trifft diese Ent­scheidung bewusst zu Leb­zeiten, ohne dass andere in der schwersten Stunde darüber spekulieren müssen, was man sich gewünscht hätte.1
  • Un­kompliziert und jeder­zeit wider­rufbar: Die Ausstellung und Nutzung eines Organ­spende­ausweises ist kosten­los, einfach und kann jeder­zeit geändert oder wider­rufen werden, falls sich die Meinung des Inhabers ändert.1
  • Sicher­heit für die Ange­hörigen: Wie bereits erwähnt, kann ein Organ­spende­ausweis den Angehörigen eine immense emotionale Last ab­nehmen, da die Ent­scheidung des Ver­storbenen bereits fest­steht. Dies verhindert Unsicher­heiten und Konflikte in einer ohnehin belastenden Zeit.1
  • Förderung der Organ­spende­kultur: Durch den Besitz eines Organ­spende­ausweises und die aktive Entscheidung trägt man zur Förderung einer positiven Organ­spende­kultur bei, in der mehr Menschen über diese wichtige Thematik nach­denken und sich informieren.1

Heraus­forderungen

Trotz der zahl­reichen Vor­teile gibt es auch einige Heraus­forderungen, die sich beim Aus­füllen des Aus­weises ergeben können:

  • Emotionale Belastung bei der Ent­scheidung: Für viele Menschen ist es unangenehm oder emotional belastend, sich mit dem Thema Tod und Organspende ausein­anderzusetzen. Dies kann dazu führen, dass Menschen sich davor scheuen, einen Organspende­ausweis auszu­füllen oder überhaupt darüber nachzu­denken.4
  • Fehlende Aufklärung: Es besteht immer noch ein erheblicher Mangel an umfassender Aufklärung über die Organ­spende. Manche Menschen wissen nicht genau, welche Entscheidungen sie treffen oder haben Bedenken, die auf Miss­verständnissen beruhen. Das kann dazu führen, dass weniger Menschen einen Organspende­ausweis besitzen.4
  • Unsicher­heiten bei den Angehörigen: In einigen Fällen kann es, auch wenn ein Organspende­ausweis vorliegt, zu emotionalen Konflikten mit den Ange­hörigen kommen, die den Willen des Verstorbenen vielleicht nicht akzeptieren oder nicht informiert wurden. Dies kann zu schwierigen Situationen im Kranken­haus führen.
  • Medizinische Bedenken: Manche Menschen äußern medizinische Bedenken bezüglich der Organ­entnahme. Es gibt Ängste, dass man im Ernst­fall nicht mehr ausreichend medizinisch versorgt wird, wenn bekannt ist, dass man Organspender*in ist. Solche Bedenken sind unbegründet, da die medizinische Versorgung in Deutschland streng reguliert ist, aber sie beeinflussen dennoch die Ent­scheidung vieler Menschen.4

Wo ist der Organspende­ausweis erhältlich?

Ein Organspende­ausweis ist in Deutschland kostenlos erhältlich und kann an mehreren Stellen bezogen werden:
  1. Online:
    • Auf der Website der Bundeszentrale für gesundheit­liche Aufklärung (BZgA) (www.organspende-info.de) kann der Ausweis bestellt oder direkt ausgedruckt werden.
  1. Vor Ort:
    • In Apotheken und Arztpraxen
    • In Kranken­häusern
    • Bei Kranken­kassen
    • In Bürger­ämtern
    • Auf Veranstaltungen wie z.B. dem Tag der Organ­spende, dem DGCH Organspende­lauf und viele weiteren, die jährlich bundesweit stattfinden

Gibt es Alternativen zum Organspende­ausweis?

Organspende­register

Beim Organspende­­register handelt es sich um ein zentrales elektronisches Verzeichnis des Bundes­instituts für Arznei­­mittel und Medizin­­produkte (BfArM), in dem man die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebe­spende eintragen kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Das Register stellt neben dem Organspende­­ausweis und der Patient*innen­­verfügung eine neue digitale Möglichkeit dar, diese Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren.6

Patienten­verfügung

Neben dem Organspende­ausweis und dem Organspende­register ist es auch möglich, die Entscheidung für oder gegen eine Organ­spende in der Patienten­verfügung festzu­halten. Sie muss schriftlich verfasst und eigenhändig unter­schrieben werden. Dadurch ist diese gleichwertig zum Organspende­ausweis.7

Keine Entscheidung im Testament möglich

Da das Testament erst zu einem viel späteren Zeit­punkt genutzt wird, um etwa die Erb­schaft zu regeln, ist dieses Dokument im Falle einer Organ­spende nicht geeignet. Der Organspende­ausweis, der Eintrag ins Organspende­register bzw. die Patienten­verfügung sind die Mittel der Wahl, da diese bei medizinischen Frage­stellungen unmittelbar genutzt werden können.1,7

Fazit: Der Organspende­ausweis kann Leben retten!

Der Organspende­ausweis ist ein einfaches, aber mächtiges Instrument, das Leben retten kann. Er bietet dem*der Einzelnen die Möglich­keit, selbst­bestimmt über seinen*ihren Körper zu entscheiden und gleich­zeitig anderen Menschen im Falle des eigenen Todes zu helfen. Trotz einiger Heraus­forderungen und potenzieller emotionaler Belastungen überwiegen die Vorteile deutlich. Durch die Förderung von Aufklärung und den offenen Dialog über Organ­spende kann die Gesell­schaft dazu beitragen, die Zahl der Organ­spender*innen zu erhöhen und damit Leben zu retten.

Indem man sich für oder gegen eine Organ­spende entscheidet und dies im Organspende­ausweis festhält, trifft man eine bewusste Entscheidung, die über den eigenen Tod hinauswirkt. Unabhängig von der persönlichen Einstellung zur Organ­spende ist es wichtig, informiert zu bleiben und Verantwortung für diese wichtige Entscheidung zu übernehmen.

FAQ

Wenn kein Organspende­ausweis vorhanden ist, müssen im Todesfall die nächsten Angehörigen über eine mögliche Organ­spende entscheiden. Diese Entscheidung kann sehr belastend für die Familie sein, besonders wenn der Wille des*der Verstorbenen nicht bekannt ist.1

Ja, der Organspende­ausweis kann jederzeit geändert oder vernichtet werden. Sie können Ihre Meinung zur Organ­spende jederzeit ändern, ohne rechtliche Folgen.1

Einen Organspende­ausweis erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Hausarzt, in Apotheken, Kranken­häusern oder online auf den Seiten der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).1

Nein. Im Transplantations­gesetz ist genau geregelt, wie die Organe vergeben werden, damit eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Spender­organe nach nicht­medizinischen Kriterien, zum Beispiel Einkommen, Herkunft oder etwa dem Versicherungs­status ausgeschlossen ist. Die Vergabe von postmortal gespendeten, vermittlungs­pflichtigen Organen erfolgt nach § 12 TPG ausschließlich nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Erfolgs­aussicht und Dringlich­keit für geeignete Patient*innen und wird durch Euro­transplant geregelt.1

Da das Testament erst zu einem viel späteren Zeit­punkt genutzt wird, um etwa die Erbschaft zu regeln, ist dieses Dokument im Falle einer Organ­spende nicht geeignet. Der Organspende­ausweis, der Eintrag ins Organspende­register bzw. die Patienten­verfügung sind die Mittel der Wahl, da diese bei medizinischen Frage­stellungen unmittelbar genutzt werden können.1,7

  1. BzgA. Fragen und Antworten zum Thema Organ­spende. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende/faqs.html, zuletzt abgerufen am 24.01.2025
  2. Organspende-Info.de. So füllen Sie einen Organspende­ausweis aus. URL: https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-infos-zum-ausfuellen/, zuletzt abgerufen am 24.01.2025
  3. Organspende-Info.de. Trans­plantierbare Organe. URL: https://www.organspende-info.de/organspende/transplantierbare-organe/, zuletzt abgerufen am 24.01.2025
  4. BZgA-Repräsentativ­befragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemein­bevölkerung zur Organ- und Gewebe­spende in Deutschland 2022“, URL: https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/BZGA-23-05444-Repraesentativbefragung-Organspende-2022.pdf, zuletzt abgerufen am 24.01.2025
  5. Deutsche Stiftung Organ­spende. Presse­mitteilungen. URL: https://dso.de/Lists/Pressemitteilungen/DispForm.aspx?ID=136, zuletzt abgerufen am 24.01.2025
  6. Organ­spende. Das Organspende-Register. https://www.organspende-info.de/organspende-register/?mtm_campaign=organspende-sea-2024-register&gad_source=1, abgerufen am: 14.02.2025
  7. Organ­spende. Patienten­verfügung und Organ­spende. https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-patientenverfuegung/, zuletzt abgerufen am 14.02.2025

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