Welche Ausschlusskriterien gibt es bei einer Organspende?

Welche Ausschlusskriterien gibt es bei einer Organspende?

Ärzt*innen prüfen überprüfen Gesundheitszustand vor der Organspende

Eine Organ­spende gibt vielen Menschen die Hoffnung auf eine Rückkehr in ein normales Leben zurück. Dabei ist entscheidend, dass die Trans­plantation für die Empfänger*innen keine zusätzlichen Risiken birgt. Aus diesem Grund werden alle potenziellen Spender­organe vor der Übertragung umfassend medizinisch überprüft und jede Eignung im Einzelfall entschieden. Es gibt jedoch wenige Krankheiten, die eine Organ­spende von vornherein ausschließen. Um welche Ausschluss­kriterien es sich handelt, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Gesund­heitszustand der Spender*innen

Der Großteil der Menschen kommt für eine Organ­spende in Frage, dies gilt unabhängig vom Alter und Geschlecht. Im Vorfeld einer Organ­spende wird der Zustand der zu spendenden Organe ausgiebig untersucht und ausführliche Informationen zur Krankheits­geschichte der Spender*innen eingeholt. Dafür können die Ärzt*innen, die die spendende Person aktuell oder früher behandelt haben, befragt werden. Es gibt nur wenige Erkrankungen, bei denen eine Organ­spende generell ausge­schlossen wird. Dabei handelt es sich um Krankheiten, bei denen Infektions­erreger oder Krebszellen über das gespendete Organ bzw. Gewebe auf die empfangende Person übertragen werden können.1

Infektiöse Erkrankungen

Vor einer möglichen Trans­plantation muss bei allen potenziellen Spender*innen eine ausführliche Diagnostik auf bestimmte Infektions­erreger durchgeführt werden. So soll sicher­gestellt werden, dass die Empfänger*innen vor der Übertragung von lebens­bedrohlichen Erkrankungen geschützt werden. Dazu zählen u. a.1, 2:

  • Infektionen mit dem humanen Immundefizienz-Virus (HIV)
  • Hepatitis-C-Erkrankungen
  • Tollwut
  • Creutzfeld-Jakob-Krankheit (humane Form der bovinen spongiformen Enzepha­lopathie [BSE])
  • Aktive Tuberkulose
  • Blut­vergiftungen mit Keimen, die gegen mehrere Antibiotika resistent sind (multiresistente Keime)
  • Bakteriell bedingte Hirnhaut­entzündungen

Eine Covid-19 Infektion bei der spendenden Person ist kein grundsätzliches Ausschluss­kriterium – alle Organe mit Ausnahme der Lunge können im Einzelfall nach eingehender Prüfung gespendet werden. Daten zum Langzeitverlauf einer Organ­spende nach Covid-19 stehen allerdings noch aus.8

Krebserkrankungen

Neben bestimmten Infektions­krankheiten dürfen Spender*innen auch keine akuten Krebs­erkrankungen haben, um eine Übertragung von Tumor­zellen auf die empfangende Person unbedingt zu vermeiden. Eine Ausnahme stellen nicht melanozytärer Hautkrebs und Hirn­tumoren dar.1,3 Dies liegt daran, dass beide Krebs­arten meistens lokal begrenzt sind – auf die oberen Haut­schichten und das zentrale Nerven­system – und nur selten in andere Gewebe streuen (Metastasen­bildung).

Bei einer als geheilt geltenden Krebs­erkrankung in der Vor­geschichte werden u. a. die tumorfreie Zeit und die Krebs­therapie in die Entscheidung für oder gegen die Organ­spende einbezogen. Chemo­therapien wirken häufig nicht nur ziel­gerichtet, sondern können auch umliegende Organe und Gewebe schädigen. Selbst nach einer geheilten Krebs­erkrankung können daher Organe im Zuge der umfassenden Unter­suchungen vor einer Trans­plantation ausgeschlossen werden.4

Dokumentation und Zustimmungs­verfahren

In Deutschland sind Organ­spenden im Transplantations­gesetz (TPG) streng geregelt. Eine post­mortale Organ­spende ist nur möglich, wenn zwei an der Trans­plantation unbeteiligte Ärzt*innen unabhängig von­einander den Hirntod der Person fest­gestellt haben.5 Erst danach können weitere Schritte im Organspende­prozess eingeleitet werden. Außerdem gilt in Deutschland die so genannte erweiterte Entscheidungs­lösung: Eine Person, kann nur Organ­spender*in werden, wenn entweder eine dokumentierte Zustimmung vorliegt (z. B. im Organspende­ausweis, Patienten­verfügung oder Organspende­register) oder nahe Angehörige der Organ­spende im Sinne der spendenden Person zustimmen.3

Organspendeausweis

Eine Option zur Dokumentation der eigenen Entscheidung zur Organ­spende ist der Organspende­ausweis. Auf diesem kann nicht nur die Zustimmung bzw. Ablehnung einer Organ­spende fest­gehalten werden, sondern auch die Spende auf bestimmte Organe bzw. Gewebe beschränkt oder eine Vertrauens­person festgelegt werden. Im Todes­fall entscheidet dann diese Person über die Organ- bzw. Gewebe­entnahme. Zudem können auch Vor­erkrankungen auf dem Organspende­ausweis dokumentiert werden. Die Angaben auf dem Organspende­ausweis sind ab dem vollendeten 16. Lebens­jahr rechtlich gültig.6

Organspenderegister

Seit 2024 kann die persönliche Entscheidung zur Organ­spende auch im Organspende­register hinterlegt werden. Das zentrale elektronische Verzeichnis des Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) bietet eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Zur Registrierung wird nur ein Personal­ausweis mit integrierter Online-Ausweisfunktion (eID), die Kranken­versicherten­nummer und eine E-Mailadresse benötigt. Die Anmeldung ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Generell können Personen ab 14 Jahren einer Organ- und Gewebe­entnahme widersprechen und ab 16 Jahren darüber entscheiden, ob sie zustimmen oder ablehnen.7

Fazit

Es gibt nur wenige Vor­erkrankungen, die eine Organ­spende ausschließen. So dürfen die Organe von Personen mit bestimmten Infektions­erkrankungen wie HIV nicht übertragen werden. Auch Menschen mit aktiven Krebs­erkrankungen (Ausnahme: Haut- und Hirn­tumoren) dürfen keine Organe spenden. Grundsätzlich wird vor jeder Trans­plantation der medizinische Zustand des Organs überprüft und die Eignung im Einzel­fall entschieden.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Nur wenige Menschen werden von vornherein von einer Organ­spende ausgeschlossen. Dazu zählen Personen mit einer akuten Krebs­erkrankung oder mit bestimmten Infektions­erkrankungen (z. B. HIV). Außerdem werden alle Organe vor der Trans­plantation auf ihren medizinischen Zustand überprüft.1
Nur wenige Vor­erkrankungen führen von vornherein zu einem Ausschluss von einer Organ­spende. Dazu zählen akute Krebs­erkrankung (Ausnahme: Haut- und Hirn­tumoren) oder bestimmte Infektions­erkrankungen (z. B. HIV, Tollwut, Infektion mit multi­resistenten Keimen).1
Personen mit einer akuten Krebs­erkrankung oder mit bestimmten Infektions­erkrankungen (z. B. HIV) sind von vornherein von einer Organ­spende ausgeschlossen. Bei allen anderen Personen wird der medizinische Zustand des Organs umfassend geprüft und die Eignung im Einzel­fall entschieden.1
  1. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende aus? https://www.organspende-info.de/blog/welche-vorerkrankungen-schliessen-eine-organspende-aus/, abgerufen am: 15.01.2025
  2. DSO. Leitfaden für die Organspende: 8.5. Infektionsdiagnostik. https://dso.de/organspende/fachinformationen/­organspendeprozess/leitfaden-f%C3%BCr-die-organspende/08-spendercharakterisierung, abgerufen am: 15.01.2025
  3. Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zum Thema Organspende. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/­themen/praevention/organspende/faqs#collapse-control-745, abgerufen am: 09.01.2025
  4. Bürk C. SWR Wissen: Können Vorerkrankungen Menschen als Organspender ausschließen? https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/koennen-vorerkrankungen-menschen-als-organspender-ausschliessen-102.html, abgerufen am: 09.01.2025
  5. Bundesärztekammer. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG. https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/01_Informieren/­06_Gesetze_und_Richtlinien/03_Gesetze_und_­Richtlinien/BZgA_Website_Organspende_­RichtlinieIHA_FuenfteFortschreibung.pdf, abgerufen am: 10.01.2025
  6. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Organspendeausweis. https://www.organspende-info.de/organspendeausweis/infos-und-download/, abgerufen am: 20.01.2025
  7. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das Organspende-Register. 2024. https://www.organspende-info.de/organspende-register/?mtm_campaign=organspende-sea-2024-register&gad_source=1, abgerufen am: 15.01.2025
  8. Ärzteblatt. Organspende: Nebendiagnose Corona. https://www.aerzteblatt.de/archiv/225193/­Organspende-Nebendiagnose-Corona, abgerufen am 21.01.2025

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