Welche Ausschlusskriterien gibt es bei einer Organspende?

Eine Organspende gibt vielen Menschen die Hoffnung auf eine Rückkehr in ein normales Leben zurück. Dabei ist entscheidend, dass die Transplantation für die Empfänger*innen keine zusätzlichen Risiken birgt. Aus diesem Grund werden alle potenziellen Spenderorgane vor der Übertragung umfassend medizinisch überprüft und jede Eignung im Einzelfall entschieden. Es gibt jedoch wenige Krankheiten, die eine Organspende von vornherein ausschließen. Um welche Ausschlusskriterien es sich handelt, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Gesundheitszustand der Spender*innen
Der Großteil der Menschen kommt für eine Organspende in Frage, dies gilt unabhängig vom Alter und Geschlecht. Im Vorfeld einer Organspende wird der Zustand der zu spendenden Organe ausgiebig untersucht und ausführliche Informationen zur Krankheitsgeschichte der Spender*innen eingeholt. Dafür können die Ärzt*innen, die die spendende Person aktuell oder früher behandelt haben, befragt werden. Es gibt nur wenige Erkrankungen, bei denen eine Organspende generell ausgeschlossen wird. Dabei handelt es sich um Krankheiten, bei denen Infektionserreger oder Krebszellen über das gespendete Organ bzw. Gewebe auf die empfangende Person übertragen werden können.1
Infektiöse Erkrankungen
Vor einer möglichen Transplantation muss bei allen potenziellen Spender*innen eine ausführliche Diagnostik auf bestimmte Infektionserreger durchgeführt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Empfänger*innen vor der Übertragung von lebensbedrohlichen Erkrankungen geschützt werden. Dazu zählen u. a.1, 2:
- Infektionen mit dem humanen Immundefizienz-Virus (HIV)
- Hepatitis-C-Erkrankungen
- Tollwut
- Creutzfeld-Jakob-Krankheit (humane Form der bovinen spongiformen Enzephalopathie [BSE])
- Aktive Tuberkulose
- Blutvergiftungen mit Keimen, die gegen mehrere Antibiotika resistent sind (multiresistente Keime)
- Bakteriell bedingte Hirnhautentzündungen
Eine Covid-19 Infektion bei der spendenden Person ist kein grundsätzliches Ausschlusskriterium – alle Organe mit Ausnahme der Lunge können im Einzelfall nach eingehender Prüfung gespendet werden. Daten zum Langzeitverlauf einer Organspende nach Covid-19 stehen allerdings noch aus.8
Krebserkrankungen
Neben bestimmten Infektionskrankheiten dürfen Spender*innen auch keine akuten Krebserkrankungen haben, um eine Übertragung von Tumorzellen auf die empfangende Person unbedingt zu vermeiden. Eine Ausnahme stellen nicht melanozytärer Hautkrebs und Hirntumoren dar.1,3 Dies liegt daran, dass beide Krebsarten meistens lokal begrenzt sind – auf die oberen Hautschichten und das zentrale Nervensystem – und nur selten in andere Gewebe streuen (Metastasenbildung).
Bei einer als geheilt geltenden Krebserkrankung in der Vorgeschichte werden u. a. die tumorfreie Zeit und die Krebstherapie in die Entscheidung für oder gegen die Organspende einbezogen. Chemotherapien wirken häufig nicht nur zielgerichtet, sondern können auch umliegende Organe und Gewebe schädigen. Selbst nach einer geheilten Krebserkrankung können daher Organe im Zuge der umfassenden Untersuchungen vor einer Transplantation ausgeschlossen werden.4
Dokumentation und Zustimmungsverfahren
In Deutschland sind Organspenden im Transplantationsgesetz (TPG) streng geregelt. Eine postmortale Organspende ist nur möglich, wenn zwei an der Transplantation unbeteiligte Ärzt*innen unabhängig voneinander den Hirntod der Person festgestellt haben.5 Erst danach können weitere Schritte im Organspendeprozess eingeleitet werden. Außerdem gilt in Deutschland die so genannte erweiterte Entscheidungslösung: Eine Person, kann nur Organspender*in werden, wenn entweder eine dokumentierte Zustimmung vorliegt (z. B. im Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Organspenderegister) oder nahe Angehörige der Organspende im Sinne der spendenden Person zustimmen.3
Organspendeausweis
Organspenderegister
Fazit
FAQs – Häufig gestellte Fragen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende aus? https://www.organspende-info.de/blog/welche-vorerkrankungen-schliessen-eine-organspende-aus/, abgerufen am: 15.01.2025
- DSO. Leitfaden für die Organspende: 8.5. Infektionsdiagnostik. https://dso.de/organspende/fachinformationen/organspendeprozess/leitfaden-f%C3%BCr-die-organspende/08-spendercharakterisierung, abgerufen am: 15.01.2025
- Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zum Thema Organspende. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende/faqs#collapse-control-745, abgerufen am: 09.01.2025
- Bürk C. SWR Wissen: Können Vorerkrankungen Menschen als Organspender ausschließen? https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/koennen-vorerkrankungen-menschen-als-organspender-ausschliessen-102.html, abgerufen am: 09.01.2025
- Bundesärztekammer. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG. https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/01_Informieren/06_Gesetze_und_Richtlinien/03_Gesetze_und_Richtlinien/BZgA_Website_Organspende_RichtlinieIHA_FuenfteFortschreibung.pdf, abgerufen am: 10.01.2025
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Organspendeausweis. https://www.organspende-info.de/organspendeausweis/infos-und-download/, abgerufen am: 20.01.2025
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das Organspende-Register. 2024. https://www.organspende-info.de/organspende-register/?mtm_campaign=organspende-sea-2024-register&gad_source=1, abgerufen am: 15.01.2025
- Ärzteblatt. Organspende: Nebendiagnose Corona. https://www.aerzteblatt.de/archiv/225193/Organspende-Nebendiagnose-Corona, abgerufen am 21.01.2025
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