Organspenderegister: Was ist das und wie funktioniert es?

Organspenderegister: Was ist das und wie funktioniert es?

Großaufnahme einer weiblichen Hand, die auf einem Tablet schreibt.

Stellen Sie sich vor, Sie könnten mit wenigen Klicks zum potentiellen Lebens­retter werden: Diese Möglichkeit bietet Ihnen ab sofort das Organspende­register. Dabei handelt es sich um ein zentrales elektronisches Verzeichnis des Bundesinstituts für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM), in dem man die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Das Register stellt neben dem Organspende­ausweis und der Patient*innen­verfügung eine neue digitale Möglichkeit dar, diese Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren.1

Seit Anfang des Jahres kann man sich als Spender*in online eintragen. Bereits drei Tage nach der Veröffentlichung des Registers gab es mehr als 50.000 Anmeldungen. Zweieinhalb Monate später war diese Zahl schon auf 121.631 Menschen angewachsen.2 Seitdem hat sich das Tempo jedoch verlangsamt.3 Dabei ist das Thema Organ­spende enorm wichtig, denn in Deutschland werden weiterhin viel zu wenige Organe gespendet. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland sogar im unteren Tabellen­drittel. So gab es im letzten Jahr nur 965 Spender*innen, denen kanpp 8.400 Patientinnen und Patienten auf der Warte­liste für ein Organ gegenüber­standen (Stand 31.12.2023).4 Doch wieso finden so wenige Organ­spenden statt? Da derzeit nur bei 15 % der potenziellen Organ­spender*innen ein schriftlicher Wille in Form eines Organspende­ausweises oder einer Patient*innenverfügung vorliegt, obwohl 84 % der Befragen bei der letzten Repräsentativbefragung der BZgA angegeben haben, der Organspende positiv gegenüberzustehen5, ist das größte Problem immer noch eine fehlenden Zustimmung und Dokumentation der Entscheidung.3

Bis Anfang 2025 wird das Register schrittweise eingeführt. Nach dem Anschluss aller Entnahme­krankenhäuser, die dadurch die hinterlegten Erklärungen direkt abrufen können, soll das Register auch über die Apps der Kranken­kassen erreichbar sein und die Gewebe­einrichtungen einen Zugriff auf das Register erhalten. Daher sollten Sie während des Übergangs­zeitraums bis Januar 2025 Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebe­spende zusätzlich schriftlich (Organspende­ausweis oder Patient*innenverfügung) dokumentiert haben. Auch darüber hinaus bleiben diese Dokumente neben dem Organspende­register weiterhin gültig. Zudem ist es sehr wichtig, auch Ihre nächsten Angehörigen über Ihre Entscheidung und deren Dokumentation zu informieren.

Zur Registrierung benötigt man einen Personalausweis mit integrierter Online-Ausweisfunktion (eID), die Krankenversichertennummer und eine E-Mailadresse. Die Anmeldung ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Generell können Personen ab 14 Jahren einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen und ab 16 Jahren darüber entscheiden, ob sie zustimmen oder ablehnen.1

Falls Sie sich noch nicht registriert haben, besuchen Sie noch heute die Webseite (http://www.organspende-register.de) und zögern Sie nicht länger: Denn jeder Eintrag zählt.

  1. Organspende. Das Organspende-Register. 2024. https://www.organspende-info.de/organspende-register/?mtm_campaign=organspende-sea-2024-register&gad_source=1, abgerufen am: 07.06.2024
  2. Organspende. 121.631 abgegebene Erklärungen – Organspende-Register. 2024. https://www.organspende-info.de/aktuelles/nachrichten/abgegebene-erklaerungen-organspende-register/, abgerufen am: 07.06.2024
  3. MDR. Organspende-Register: Blieb der Ansturm aus? 2024. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/organspende-register-eintraege-krankenhaeuser-100.html, abgerufen am: 07.06.2024
  4. Deutsche Stiftung Organtransplantation. Jahresbericht Organspende und Transplantation in Deutschland. 2023
  5. BZgA. https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2023-03-09-bzga-studiendaten-belegen-allgemein-positive-einstellung-zur-organ-und-gewebespende/, abgerufen am 12.07.2024

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